Es gelten in Niedersachsen die Richtlinien des „gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen“ über die Verordnung von „Häuslicher Krankenpflege“ nach § 92 I Satz 2 Nr. 6 und 7 SGB V zur Verhinderung von Klinikaufenthalten und vorzeitigen Heimeinweisungen. Es sollen Zwangsmaßnahmen verhindert werden, der Erhalt des Zuhauses gewährleistet werden, die Lebensqualität im häuslichen Bereich erhöht werden und rehabilitative und pflegerische Maßnahmen nach den SGB IX, XI, XII in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden. Dieses erfolgt nach der ärztlichen Verordnung durch den Vertragsarzt für Neurologie, Psychiatrie, psychotherapeutische Medizin mit dem Zusatz Psychotherapie sowie Hausarzt mit Diagnosesicherung vom Facharzt.
Die Fortbildung dient der Erweiterung des Handlungsspielraums in der psychiatrisch-pflegerischen Arbeit.
Ein vertiefendes Basiswissen ermöglicht im Alltag fachkompetent zu handeln, das eigene Handeln zu begründen und entsprechend qualitativ pflegerische Angebote in Zusammenarbeit mit anderen Berufen für und mit psychisch erkrankten Menschen anzubieten.
Die Grundprinzipien der psychiatrischen Versorgung und die Basis psychiatrisch-pflegerischen Handelns hängen eng zusammen und sind Gegenstand der Weiterbildung. Im Mittelpunkt stehen der Alltag und die Inhalte von Pflege, weniger Krankheitsbilder im Einzelnen.
Ein Abschluss als Pflegefachkraft mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung z. B.
Abschluss und Zertifikat
Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang wird mit einem Zertifikat bescheinigt.
Leistungsnachweise
Anzufertigen ist eine Hausarbeit zu einem Themenschwerpunkt, ein Kurzreferat und die erfolgreiche Teilnahme am Abschlusskolloquium.
Umfang
Die Maßnahme erfolgt berufsbegleitend und hat 324 Unterrichtsstunden.
Kosten
Die Kosten teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.