Der Fachwirt*in hat als zusätzliche Bezeichnung den Bachelor Professional nach dem neuen Berufsbildungsgesetz 2020. Mit dieser beruflichen Zusatzqualifikation können Sie betriebs- und personalwirtschaftliche Aufgaben eigenverantwortlich lösen. Die Weiterbildung ermöglicht Ihnen die Übernahme verantwortungsvoller Aufgaben im mittleren Management, wo sie eine leitende Position bekleiden und Führungsaufgaben im Wirtschaftszweig der Kliniken, Pflege-/Seniorenheime und Reha-Einrichtungen sowie Rettungsdienste übernehmen.
Fachwirte und Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen entwickeln Strategien im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung und setzen sie um. Dazu erarbeiten sie Finanzierungspläne für Investitionsvorhaben, führen Kostenrechnungen durch, optimieren Arbeitsabläufe und Kommunikationsprozesse und stellen Steuerungs- und Kontrollinformationen für die Geschäftsleitung bereit. Um Qualitätsziele zu erreichen, führen sie entsprechende Maßnahmen des Qualitätsmanagements durch. Sie planen, organisieren und überwachen Projekte und sorgen für eine erfolgreiche Teamarbeit.
Auf dem Gebiet der Personalwirtschaft obliegt ihnen die Personalbeschaffung, -führung und -entwicklung sowie die Personalbeurteilung und die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen. Im
Sozial- bzw. Gesundheitsmarketing benennen sie auf der Grundlage von Marktanalysen Marketingziele, entwickeln entsprechende Konzepte und setzen sie um. Sie befassen sich mit Fragestellungen zur
Sozialgesetzgebung und Gesundheits- und Sozialpolitik und betreiben Öffentlichkeitsarbeit.
Die Weiterbildung richtet sich an interessierte Führungs-, Fach- oder Nachwuchskräfte aus allen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens, die Fähigkeiten des mittleren Managements erwerben möchten.
Die Voraussetzungen zur Zulassung zu der Prüfung bei der IHK sind:
a. eine mit Erfolg abgeschlossene Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden,
medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
b. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesens oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im
Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
c. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens
zweijährige Berufspraxis
oder
d. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
ABSCHLUSS UND PRÜFUNG
Erreichter Abschluss:
Dieser Lehrgang und Abschluss ermöglicht außerdem das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung (AdA) und die Hochschulberechtigung.
Prüfungsgliederung:
Der erste Prüfungsteil wird in Form einer schriftlichen Prüfung durchgeführt und thematisiert die Handlungsbereiche 1-6.
Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung in Form einer Präsentation und eines Fachgespräches durchgeführt.
KOSTEN
Die Kosten teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.
UMFANG
Die Weiterbildung findet am Montag sowie jede zweite Woche am Freitag und Samstag statt.
Der Umfang beläuft sich auf 729 Unterrichtsstunden.
Dabei bedienen wir uns zum einen der klassischen sowie der modernen Lernmethoden, insbesondere Blended Learning.